Zuschüsse Jugendfonds Calw

Im Jahr 2002 haben der Kreisjugendring Calw e.V., der Landkreis Calw und das Land Baden-Württemberg einen Fonds eingerichtet, aus dessen Zinserträgen jedes Jahr die Jugendarbeit im Landkreis Calw bezuschusst wird.

Näheres über die Antragstellung im

 

Im Vordergrund steht dabei die Unterstützung der alltäglichen Arbeit der Jugendgruppen; hierzu zählen u.a. die Anschaffung von Spielgeräten und Übungsmaterialien, Präventionsveranstaltungen, die Unterstützung von Aktivitäten, Ausflügen Projekten von einzelnen oder von Netzwerken verschiedener Trägern der Jugendarbeit. Zuschussberechtigt sind Jugendinitiativen, Gruppen, Vereine, Schulen, Kirchengemeinden, Jugendgemeinderäte und Jugendtreffs.

Die Antragsstellung ist jederzeit möglich. Über die Vergabe der Mittel entscheidet dreimal im Jahr der „geschäftsführende Ausschuss“. Dieser ist paritätisch mit erfahrenen Personen aus der Jugendarbeit besetzt. Er besteht aus Mitgliedern des Kreisjugendrings, der offenen, verbandlichen und kirchlichen Jugendarbeit, der Jugendgemeinderäte, des Landkreises und des Staatlichen Schulamtes.

Die Höchstfördersumme pro Antragsteller beträgt 1/10 des zu erwartenden Zinsertrags (2016: 2900.- Euro) kann aber 500.-€ nicht übersteigen.

Der Jugendfonds arbeitet so einfach und unbürokratisch wie nur möglich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuschüssen durch den Jugendfonds Calw.

Hier nun einige Beispiele aus der Geschichte des Jugendfonds…: