Wie erlangt ein Verein die Zertifizierung mit dem Gütesiegel "Kein Raum für Missbrauch"?
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Sensibilisierung des Vereins, des Vereinsvorstandes und der Jugendabteilung zum Thema
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Abschluss der Vereinbarung gemäß §72a SGB VIII zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Belästigung und sexuellem Missbrauch mit dem Landratsamt Calw
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Erarbeitung eines individuellen auf den Verein abgestimmten Präventionskonzeptes
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Bestätigung des Präventionskonzeptes durch den Vereinsvorstand, einem Beschluss des Vereinsausschusses oder der Vereinsmitgliederversammlung
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Schulung der betreffenden Vereins(jugend)mitarbeiter gemäß der Vereinbarung mit dem LRA und in Übereinstimmung mit dem Präventionskonzept
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Einreichen der Unterlagen bei Kreisjugendpfleger Wolfgang Borkenstein
In vier Schritten zum Gütesiegel
Das Gütesiegel
Kontakt: Wolfgang Borkensteiin